SATZUNG DES KUNSTHISTORISCHEN STUDIERENDENKONGRESS (KSK)
gemäß Änderungen auf der Vollversammlung des 75. KSK am 6.12.2008 in Wien:

§ 1 ALLGEMEINES

1.1  Der KSK ist der Kunsthistorische Studierendenkongress.
1.2  Der KSK ist die Vollversammlung aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften.
1.3  Der KSK ist öffentlich.

§ 2 AUFGABEN

2.1  Der KSK vertritt die Interessen aller deutschsprachigen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften.
2.2  Der KSK soll den Austausch zwischen den Studierenden der Kunstgeschichte und der Kunstwissenschaften der einzelnen Institute über die jeweilige Studiensituation fördern.
2.3  Der KSK soll zur Vernetzung und institutsübergreifenden Repräsentation studenti-
scher Belange gegenüber Institutionen, Verbänden, Parteien und Medien beitragen.

2.4  Der KSK soll zur Entwicklung inhaltlicher und methodischer Alternativen innerhalb
der Kunstgeschichte und den Kunstwissenschaften beitragen.

2.5  Auf dem KSK wird die Erfüllung dieser Aufgaben diskutiert und Verbesserungsvorschläge für kommende KSK erörtert.

§ 3 ORGANISATION

3.1  Der KSK tagt mindestens einmal pro Semester.
3.2  Der KSK ist öffentlich anzukündigen.
3.3  Ort und Zeitraum des übernächsten KSK werden während des aktuellen KSK ausgewählt und beschlossen sowie das Thema diskutiert.

§ 4 DURCHFÜHRUNG

4.1  Die Aufgaben des KSK werden in Veranstaltungen unterschiedlicher Sektionen, Abendplena und der Vollversammlung des KSK wahrgenommen.
4.2  In den Veranstaltungen werden die von den ReferentInnen vorbereiteten Beiträge zum Thema des aktuellen KSK diskutiert.
4.3  JedeR ReferentIn oder WorkshopleiterIn wird gebeten abschließend ein kurzes
schriftliches Exposé über ihr/sein Referat bzw. die Diskussionsergebnisse einzureichen, welches dann vom KSK-Organisationskomitee zu archivieren ist.
4.4  In der Vollversammlung des KSK werden Probleme, Projekte und Aufgabenbestimmung des KSK diskutiert, Maßnahmen zur Durchsetzung studentischer Interessen beschlossen und an die jeweiligen Organe richtungsweisend übertragen.

§ 5 ORGANE

5.1  ORGANISATIONSKOMITEE
5.1.1  Das Organisationskomitee übernimmt die Verantwortung für Planung und Ausrichtung des KSK.
5.1.2  Vertreter des Organisationskomitees für den jeweils übernächsten KSK werden von der Vollversammlung des aktuellen KSK bestimmt.

5.2 KSK- ARCHIV

5.2.1  Das KSK-Organisationskomitee ist dafür verantwortlich die eigenen Materialen des jeweiligen KSK zu archivieren
5.2.2  Das KSK- Archiv sammelt alle Dokumente und Unterlagen, die den KSK betreffen.
5.2.3  Das KSK- Archiv ist allen Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes zugänglich zu machen.

5.3 KSK- FONDS

5.3.1  Der Ulmer Verein verwaltet treuhänderisch ein Konto zur Durchführung des KSK.
5.3.2  Der KSK-Fonds wird durch Finanzüberschüsse des KSK und durch Spenden getragen.
5.3.3  Er bezuschusst auf Antrag Initiativen im Zusammenhang mit den KSK.

5.4 KSK- SPRECHERINNEN

5.4.1  Die KSK-SprecherInnen übernehmen die Aufgaben des KSK (siehe § 2.1-2.3) und damit die Verantwortung für die Handlungsfähigkeit des KSK außerhalb der Tagungszeit. Dementsprechend sind sie durch die Vollversammlung des jeweils letzten KSK weisungsgebunden und den folgenden Vollversammlungen des KSK auf Anfrage berichtspflichtig.
5.4.2  Die KSK-SprecherInnen werden bei der Vollversammlung des KSK gewählt. Sie bleiben bis zum nächsten KSK im Amt. Die Wiederwahl ist möglich. Eine Abwahl ist mit einfacher Mehrheit jederzeit möglich.
5.4.3  Die KSK- SprecherInnen stehen mit den anderen Organen (siehe § 5.1-5.3) in Verbindung und unterstützen die Koordination untereinander.

§ 6 ABSTIMMUNGEN

6.1  Die Vollversammlung des KSK ist das (richtungsweisende) Beschlussorgan des KSK.
6.2  Die Vollversammlung des KSK ist generell beschlussfähig. Bei Satzungsänderungen müssen mindestens fünf Fachschaften oder VertreterInnen unterschiedlicher kunsthistorischer Studieneinrichtungen anwesend sein. (siehe § 6.4.).
6.3  Bei Wahlen und Abstimmungen verfügen alle anwesenden Studierenden der Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften des deutschsprachigen Raumes über jeweils eine Stimme.
6.4  Sollte bei einzelnen Abstimmungen ein/e StudentIn Einspruch gegen diesen Abstimmungsmodus erheben, verfügt jede der anwesenden Fachschaften bzw. sonstige Institutsvertretungen über nur jeweils eine Stimme.
6.5  Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen die Zweidrittelmehrheit.

§ 7 FINANZIERUNG

7.1  Das Organisationskomitee übernimmt die Finanzierung des jeweiligen KSK.
7.2  Der Finanz- Überschuss aus dem aktuellen KSK fließt in den KSK- Fonds.